Gelebtes Miteinander

Konzept zur Inklusion

Alltag in einer Schule ist mehr als die Abfolge verschiedener Unterrichtsstunden. Auch das August-Vetter-Berufskolleg ist nicht nur ein Gebäude, in dem Unterricht stattfindet, sondern in besonderer Weise ein Lebens-Raum, in dem das Lernen und Lehren, aber auch die Begegnung und das gemeinschaftliche Handeln eigenständige Komponenten darstellen. In der Zusammenarbeit mit Studierenden/Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bemühen wir uns um Partnerschaftlichkeit, gegenseitiges Verständnis und Wertschätzung. Im Umgang mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten soll dieses Bemühen besonders zum Tragen kommen. Begegnung und Miteinander finden im Unterricht und am August-Vetter-Berufskolleg auch in besonderer Weise im außerunterrichtlichen Raum statt. Unsere Schule eröffnet und fördert solche Begegnungsmöglichkeiten

  • in Situationen, in denen Studierende/Schülerinnen und Schüler aufgrund individueller Handicaps besondere Beratung und Begleitung brauchen und wünschen
  • bei der Gestaltung von Projekten, Festen und Feiern, die eine sehr individuelle Kreativität und Engagement aller fordern
  • durch das Angebot von Gottesdiensten und Tagen religiöser Orientierung, die als Aus-Zeiten im Schuljahresverlauf in besonderer Weise die religiöse Dimension des Lebens zur Sprache bringen
  • bei der Durchführung von Klassenfahrten, Wandertagen und Ausflügen, die die Bedeutung des Kennenlernens und der Gemeinschaft unterstreichen
  • in den Schulpausen, in denen die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich die Organisation einer Cafeteria und den Verkauf von Produkten aus dem Eine-Welt-Handel übernehmen.

 

Als Lehrerinnen und Lehrer fühlen wir uns verantwortlich für die Entwicklung einer lebendigen Schule und ermutigen unsere Studierenden, Schülerinnen und Schüler ebenfalls mit all ihren Stärken und Handicaps diese Verantwortung mit zu übernehmen.

Jeder Mensch hat das Recht, sich so zu entwickeln, wie es seiner individuellen Natur und Begabung entspricht. Dazu braucht er die Möglichkeit, diese Begabungen, Talente oder Möglichkeiten zu entdecken, einzuüben und weiterzuentwickeln. Die Aufgabe der Gesellschaft ist es, innerhalb der Möglichkeiten und Ressourcen dabei zu helfen und zu unterstützen. Die Schulen spielen in diesem Bildungs- und Selbstbildungsprozess eine sehr wichtige Rolle. 

Viele Entwicklungsschritte sind schon im Bereich der Früh- und Schulerziehung initiiert und weiterentwickelt. Wenn sich die jungen Menschen in der Sekundarstufe II befinden, sind bereits viele Schritte auf diesem Weg getan, die jedoch weiterentwickelt, vertieft und möglicherweise auch neu entdeckt werden müssen. So ist es auch in der Sekundarstufe II, hier speziell am Berufskolleg, wichtig, sich mit der individuellen Konstitution der jungen Menschen auseinander zu setzen, ihre Möglichkeiten zu fördern, zu unterstützen und zu entwickeln.

Diese Chancen zu bieten ist Aufgabe jeder Schule, insbesondere einer Schule in christlicher Trägerschaft. Damit der Mensch sein Ziel erreicht!

Das August-Vetter-Berufskolleg kann aufgrund seiner spezifischen Möglichkeiten und Ressourcen Studierenden/Schülerinnen und Schülern mit folgenden Förderschwerpunkten aufnehmen und im weiteren Bildungsverlauf positiv begleiten:

  • körperliche/motorische Entwicklung  
  • Sprache  
  • Sehen   
  • Hören und Kommunikation   

 

Grundlage bei der Erstellung des Konzepts zur Inklusion am August-Vetter-Berufskolleg ist die UN-Konvention von 2007 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Deutschland 2007 unterschrieben hat. Sie formuliert den Anspruch einer uneingeschränkten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Mit der Anerkennung dieses Rechtsanspruches übernimmt die Gesellschaft die Verantwortung dafür, dass alle gemeinsam in ihrem sozialen Umfeld so gefördert werden, dass sie als Erwachsene ein eigenständiges Leben führen können. Dafür müssen die räumlichen, personellen, sächlichen und organisatorischen Bedingungen geschaffen werden. Das betrifft natürlich auch die schulische Ausbildung, die im Artikel 24 Abs. 1 des Vertragstextes angesprochen wird.

 

Bildquelle: Aktion Mensch