Ansprechpartner der Fachschule für Sozialpädagogik FSP (hier klicken)
Kennzeichnend für die praxisintegrierte Form ist eine besonders enge organisatorische und inhaltliche Verzahnung von Theorie und Praxis sowie eine durchgängige Vergütung.
Dabei verteilen sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die Anteile Theorie und Praxis wie folgt:
Bei der Fachschule für Sozialpädagogik handelt es sich um einen dreijährigen Bildungsgang, in dessen Verlauf die Studierenden befähigt werden, als Fachkräfte der Kinder– und Jugendhilfe in allen sozialpädagogischen Bereichen Erziehungs-, Bildungs– und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Arbeitsfelder sind z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Schulkindbetreuung, Offene Kinder– und Jugendarbeit, Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, Jugendsozial- und Jugendkulturarbeit sowie Felder der Frei- zeitpädagogik für Kinder und Jugendliche.
Bedingung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages ist eine Prüfung der formalen, rechtlich erforderlichen Voraussetzungen durch das Berufskolleg. Anschließend muss eine verbindliche Zusage eines Trägers über einen Ausbildungsplatz vorliegen. Dazu erhalten Sie im Sekretariat und auf der Homepage des August Vetter Berufskollegs ein Anmeldeformular.
Über die Aufnahme in die praxisintegrierte Ausbildungsform entscheidet die Schulleitung des August Vetter Berufskollegs zum 01. Dezember und zum 01. März jeden Jahres.
Entsprechend dem Ziel, auf berufliches Handeln vorzubereiten, werden die Inhalte des Unterrichts aus den beruflichen Handlungsfeldern abgeleitet. Dabei steht der Erwerb von beruflichen Handlungskompetenzen im Mittelpunkt.
Am Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Studierenden ein Versetzungszeugnis bzw. ein Zeugnis über die Nichtversetzung. Die Versetzung und die Zulassung zu Fachschulexamen sind nur möglich, wenn die Leistungen in der Praxis (und ggf. in den Lernfeldern insgesamt) mindestens ausreichend sind.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres ist zunächst der theoretische Teil des Fachschulexamens abzulegen. Die bestandene schritliche Prüfung berechtigt zur Teilnahme an der fachpraktischen Prüfung, die in Form eines Kolloquiums durchgeführt wird.
Nach Bestehen der fachpraktischen Prüfung schließt die/der Studierende die Ausbildung mit der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannter Erzieher bzw. Staatlich anerkannte Erzieherin ab.
Ihr/ihm eröffnet sich damit die berufliche Tätigkeit und/oder die Weiterqualifizierung in einem der wichtigsten gesellschaftlichen Berufsfelder.
Nach Erhalt der Zusage durch das August Vetter Berufskolleg ist für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn aus dem Führungszeugnis einschlägige Vorstrafen hervorgehen, die die Bewerber/innen für den Umgang mit den ihnen anvertrauten Personen ungeeignet erscheinen lassen.
Wichtig: Das Führungszeugnis darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein!