Fachschule für Sozialpädagogik

Die Ausbildung zum/zur Erzieher/in ist in zwei Formen möglich:

  • Dreijährige Berufsausbildung mit Vollzeitunterricht im 1. und 2. Ausbildungsjahr und Berufspraktikum im 3. Ausbildungsjahr 
    Informationen dazu finden Sie hier auf dieser Seite.
     

  • Dreijährige Berufsausbildung in praxisintegrierter Form
    Informationen dazu finden Sie hier (klicken)

 

Abschluss: Staatlich anerkannte/r Erzieher/Erzieherin

 

Ansprechpartner der Fachschule für Sozialpädagogik FSP (hier klicken)



Dreijährige Berufsausbildung mit Vollzeitunterricht im 1. und 2. Ausbildungsjahr und Berufspraktikum im 3. Ausbildungsjahr 

Zugangsvoraussetzungen

  • Fachhochschulreife im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen oder
  • Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in oder Heilerziehungshelfer/in oder
  • eine andere Hochschulzugangsberechtigung und praktische Erfahrungen im Bereich Sozialwesen im Umfang von sechs Wochen Vollzeit- oder 240 Stunden Teilzeitbeschäftigung

 

Aufbau und Ziel des Bildungsganges

Bei der Fachschule für Sozialpädagogik handelt es sich um einen dreijährigen Bildungsgang, in dessen Verlauf die Studierenden befähigt werden, als Fachkräfte der Kinder– und Jugendhilfe in allen sozialpädagogischen Bereichen Erziehungs-, Bildungs– und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.

Arbeitsfelder sind z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Schulkindbetreuung, Offene Kinder– und Jugendarbeit, Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, Jugendsozial- und Jugendkulturarbeit sowie Felder der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche.

Die ersten zwei Jahre der Ausbildung finden in der Schule statt. Neben vollzeitschulischem Unterricht absolvieren die Studierenden in beiden Jahren ein jeweils achtwöchiges Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Das dritte Ausbildungsjahr wird als Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert.

Besonderheiten

  • Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn aus dem Führungszeugnis  einschlägige Vorstrafen hervorgehen, die die Bewerber/innen für den Umgang mit den ihnen anvertrauten Personen ungeeignet erscheinen lassen. 
    Wichtig: Das Führungszeugnis ist zum Ausbildungsbeginn vorzulegen und darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein!
     
  • Vor Beginn des Berufspraktikums ist von den Studierenden ein Vertrag mit der jeweiligen Praxisstelle abzuschließen.
     

Unterricht

Entsprechend dem Ziel, auf berufliches Handeln vorzubereiten, werden die Inhalte des Unterrichts aus den beruflichen Handlungsfeldern abgeleitet. Dabei steht der Erwerb von beruflichen Handlungskompetenzen im Mittelpunkt.

Die Stundentafel sieht wie folgt aus:

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften
     

Berufsbezogener Lernbereich

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch handeln
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs– und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie
  • Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
     
  • ev./kath. Religionslehre/Religionspädagogik
  • Vertiefungsbereich
  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Kinder– und Jugendarbeit
     

Praktika

Sowohl während der Blockpraktika als auch während des Berufspraktikums werden die Studierenden von Fachkräften der Schule und solchen der jeweiligen Einrichtungen der Praxis betreut. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis und die Orientierung des Unterrichts an der Bearbeitung beruflicher Aufgaben eine umfassende Handlungskompetenz der Studierenden zu erreichen. Diese befähigt sie, auf die sich stetig wandelnden und steigenden Qualifikationsanforderungen im Berufsfeld angemessen zu reagieren.
 

Prüfungen

In der Fachschule für Sozialpädagogik sind die Versetzung und die Zulassung zu Fachschulexamen  nur möglich, wenn die Leistungen in der Praxis und darüber hinaus die Leistungen im Fach "Sozialpädagogische Theorie und Praxis" mindestens ausreichend sind.

Am Ende des ersten, vorwiegend theoretischen Ausbildungsabschnittes wird nach zwei Jahren die theoretische Abschlussprüfung abgelegt, die die Studierenden berechtigt, das Berufspraktikum abzuleisten. Hierzu werden drei schriftliche Arbeiten aus den einzelnen Fächern/Bildungsbereichen geschrieben.

Studierende, die zusätzlich noch die Fachhochschulreife anstreben, müssen eine weitere schriftliche Prüfungsarbeit im Fach Deutsch/Kommunikation anfertigen.

Am Ende des in der Regel einjährigen Berufspraktikums schließt sich eine fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums an. Hier soll nachgewiesen werden, dass die in der Ausbildung vermittelten Qualifikationen in der Berufspraxis umgesetzt werden können.

Nach Bestehen der fachpraktischen Prüfung schließt die/der Studierende  die Ausbildung mit der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannter Erzieher bzw. Staatlich anerkannte Erzieherin ab.

Ihr/ihm eröffnet sich damit die berufliche Tätigkeit und/oder die Weiterqualifizierung in einem der wichtigsten gesellschaftlichen Berufsfelder.

 

 

Zu den Informationen zur dreijährigen Berufsausbildung in praxisintegrierter Form