Zweijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang
Abschluss: Fachhochschulreife (Fachabitur)
Ansprechpartner Berufsfachschule BFS (hier klicken)
Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife FOR)
Bei der Berufsfachschule (FHR) für Gesundheit und Soziales handelt es sich um einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang.
Am Ende des zweiten Jahres (Klasse 12)werden in Verbindung mit entsprechenden Abschlussprüfungen berufliche Kenntnisse und/oder der schulische Teil der Fachhochschulreifezuerkannt. Bei Nachweis eines einschlägigen halbjährigen Praktikums erfolgt die Zuerkennung der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil).
Damit sind entscheidende bzw. notwendige Voraussetzungen für den Einstieg in pflegerische, therapeutische, medizinische oder erzieherische Berufe bzw. ins Studium geschaffen.
Entsprechend dem Ziel, neben einem allgemein bildenden Abschluss (Fachhochschulreife) auch (erweiterte) berufliche Kenntnisse zu vermitteln, enthält die Fächertafel einen berufsbezogenen sowie einen berufsübergreifenden Bereich. Die Inhalte beider Bereiche sind eng miteinander verzahnt und ermöglichen einen steten Bezug zwischen Theorie und Praxis.
Bei Nachweis eines halbjährigen Praktikums im Berufsfeld Sozial– und Gesundheitswesen von mindestens 24 Wochen wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
Dabei gelten folgende Regelungen:
Nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 12 werden den Schülerinnen und Schülern automatisch 12 Wochen Praktikum von der Schule auf dem Zeugnis bescheinigt.
Diese Möglichkeit ergibt sich
Zwölf weitere Wochen Praktikum sind von den Schülerinnen und Schülern individuell und eigenständig zu organisieren und unmittelbar vor Besuch des Bildungsganges, während der Ferien oder nach Beendigung des Bildungsganges abzuleisten.
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine schriftliche (und ggf. eine mündliche) Abschlussprüfung.
Die schriftliche Abschlussprüfung findet statt in den Fächern
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen oder entsprechenden Studiengängen an Gesamthochschulen sowie zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik.