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Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife FOR)
Bei der Berufsfachschule (BFS) für Gesundheit und Soziales handelt es sich um einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang, der berufliche Kenntnisse in Verbindung mit der Fachhochschulreife vermittelt.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einer Ausbildung (z.B. Erzieherausbildung) oder zu einem Studium im Bereich Gesundheit und Soziales zu befähigen.
Entsprechend dem Ziel, neben einem allgemeinbildenden Abschluss (Fachhochschulreife) auch (erweiterte) berufliche Kenntnisse zu vermitteln, enthält die Fächertafel einen berufsbezogenen sowie einen berufsübergreifenden Bereich. Die Inhalte beider Bereiche sind eng miteinander verzahnt und ermöglichen einen steten Bezug zwischen Theorie und Praxis.
Am Ende des zweiten Jahres (Klasse 12) wird in Verbindung mit entsprechenden Abschlussprüfungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt. Bei Nachweis eines einschlägigen halbjährigen Praktikums erfolgt die Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil).
Bei Nachweis eines halbjährigen Praktikums im Berufsfeld Gesundheit & Soziales von mindestens 24 Wochen wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
Dabei gelten folgende Regelungen innerhalb des Bildungsgangs der BFS:
Nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 12 werden den Schülerinnen und Schülern automatisch 12 Wochen Praktikum von der Schule auf dem Zeugnis bescheinigt.
Diese Möglichkeit ergibt sich
Zwölf weitere Wochen Praktikum sind von den Schülerinnen und Schülern individuell und eigenständig zu organisieren und unmittelbar vor Besuch des Bildungsganges, während der Ferien oder nach Beendigung des Bildungsganges abzuleisten.
Das Praktikum muss von einer sozialpädagogischen Fachkraft betreut werden und in Einrichtungen stattfinden, die ausbildungsberechtigt sind.
Einrichtungen können z.B. sein:
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres in Klasse 12 erfolgt eine schriftliche (und optional eine mündliche) Abschlussprüfung.
Die schriftliche Abschlussprüfung findet statt in den Fächern
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Bei vollständigem Nachweis der erforderlichen Praktika wird die volle Fachhochschulreife bescheinigt.
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen oder entsprechenden Studiengängen an Gesamthochschulen sowie zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik.