Dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang
Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
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Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Am Beruflichen Gymnasium können Sie innerhalb von drei Jahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.
Es ermöglicht den gleichzeitigen Erwerb von allgemeinen und beruflichen Kenntnissen mit dem Schwerpunkt Gesundheit, Erziehung und Soziales.
Der Unterricht ist geprägt durch Lernen unter der beruflichen Perspektive, Praktika unterstützen diese enge Anbindung an die Praxis.
Damit bietet dieser Bildungsgang eine fundierte und intensive Vorbereitung auf die vielfältigen Berufs- und Studienmöglichkeiten im erzieherischen, sozialen und gesundheitlichen Bereich.
Die gymnasiale Oberstufe besteht aus der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) und den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase).
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 wird der Unterricht in Grund- und Leistungskurse unterteilt.
Grundkurse werden zwei- oder dreistündig, Leistungskurse in der Regel fünfstündig unterrichtet.
Entsprechend dem Ziel, neben einem allgemein bildenden Abschluss (Allgemeine Hochschulreife) auch allgemeine und berufliche Kenntnisse in den Schwerpunkten Gesundheit, Erziehung und Soziales zu vermitteln, enthält die Fächertafel einen berufsbezogenen sowie einen berufsübergreifenden Bereich. Die Inhalte beider Bereiche sind eng miteinander verzahnt und ermöglichen einen steten Bezug zwischen Theorie und Praxis.
Ab Klasse 12 werden die Fächer Deutsch und Erziehungswissenschaften als Leistungskurs unterrichtet.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erfolgt die schriftliche und mündliche Abiturprüfung. Die schriftlichen Abiturprüfungen finden in den beiden Leistungskursfächern sowie in einem Grundkursfach statt.
In diesen drei schriftlichen Fächern erfolgt eine zentrale Aufgabenstellung.
In einem weiteren Grundkursfach findet eine mündliche Prüfung statt.
Durch die Festlegung der Leistungskurse Deutsch und Erziehungswissenschaften ergeben sich folgende Möglichkeiten für die Abiturprüfung:
Die zentral gestellten Aufgaben des 1. - 3. Abiturfachs sind ausgerichtet nach den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Unter diesem Link zu Schulministerium (hier klicken) finden Sie die Vorgaben für einzelnen Fächer.
Die am Beruflichen Gymnasium erworbene „Allgemeine Hochschulreife“ (Abitur) berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in jedem gewünschten Studienfach (wie ein Abschluss der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen).